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BSG, 06.09.1956 - 4 RJ 240/55 |
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- BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
Auszug aus BSG, 06.09.1956 - 4 RJ 240/55
das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen wurde° Wie das Bundessozialgericht in seiner Entsdheidung vom 29"Februar 1956 - 10 RV 75/55 -" der sich der erkennende Senat insoweit ansohließt, ausgeführt hat, vor einer ist Untersuchung der mit der Revision geltend gemachten Revisionsgründe von Amts wegen auch die Zulässigkeit der Berufung zu prüfeno-Diese Prüfung ergibt im vorliegenden Falle, daß das Landessozialgericht zu Unrecht die Statthaftigkeit der Berufung angenommen hat.
- BSG, 17.01.1957 - 5 RKn 44/55 Wie das Bundessozialgericht in nunmehr ständiger Rechtsprechung entschieden hat, muß das Revisionsgericht vor einer Untersuchung der Begründetheit der geltend gemachten Revisionsgründe von Amts wegen prüfen, ob irgendwelche unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen fehlen, Zu diesen Prozeßvoraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit der Berufung (BSG.2 s. 225 und Urteil v. 6 9"1956 .-4 RJ 240/55 -" Vgl. auch 2 s" 245)° ".